Schadensgutachten

Warum benötige ich einen Sachverständigen?

Die Rechtslage ist nicht mehr so einfach wie früher? Im Codex Hammurabi, dem damaligen Reichsgesetz des Babylonischen Reiches, steht hierzu geschrieben: "Wenn ein Baumeister einem Bürger ein Haus baut, aber seine Arbeit nicht fest genug ausführt und das Haus, das er gebaut hat, einstürzt und er den Hauseigentümer um sein Leben bringt, so wird dieser Baumeister getötet."

Wann benötige ich einen Sachverständigen? 

Sie benötigen einen Sachverständigen, wenn sich die Beteiligten nicht über folgende Sachfragen einigen können:

  • ob ein Mangel oder Schaden am Gebäude oder Mietobjekt gegeben ist,
  • wer den Mangel oder Schaden verursacht hat,
  • wie der Mangel oder Schaden beseitigt werden kann,
  • welche Kosten für die Beseitigung des Mangels notwendig sind.


Käufer:

Besichtigung vor Kauf

Empfehlenswert ist die Begehung einer Immobilie mit einem Sachverständigen vor Abschluss des Kaufvertrags. Siehe Wertgutachten.

Substanzerfassung und technische Objektanalyse von Altbauten

Anfertigung sorgfältiger Analysen von Altbaubeständen als Basis für die sichere Kalkulation von notwendigen Sanierungen.

Bautenfortschritts- und Zustandsdokumentation


Falls die Wohnung oder das Haus schlüsselfertig gekauft wurde, das Gebäude sich jedoch noch in der Bauphase befindet, ist eine unabhängige Dokumentation und Feststellung des Bautenzustands zu den Abschlagszahlungen empfehlenswert.
Die Dokumentation von Bauzuständen dient der Sicherung von Beweisen oder zur Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Käufer und Generalübernehmer.

Baubegleitende Kontrolle und Beratung

Eine baubegleitende Kontrolle und Beratung hilft Ausführungsfehler frühzeitig zu erkennen und Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und den Nachunternehmern gegenzusteuern und auszuräumen.

Objektabnahmen zu Gewährleistungsende


5 Jahre Gewährleistung und dann? Eine Objektbegehung durch einen Sachverständigen schafft Klarheit im Hinblick auf ggf. noch vorhandene Restmängel, offene Restleistungen oder Gewährleistungsmängel.
Die abschließende Bewertung solcher Mängel hilft, einen endgültigen "Schlussstrich" unter das Projekt zu ziehen.

Wohn / Nutzflächenaufmaße

Per Lasermessgerät liefern wir Ihnen exakte Wohn- und Nutzflächenaufmaße als Basis für Mietverträge, Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, Durchsetzung von Mehrleistungen.
Die Auswertung kann rein rechnerisch oder aber über CAD erfolgen.

 


Eigentümer:

Haftpflichtschäden / Versicherungsschäden


Darunter fällt die Feststellung von Wasserschäden, Brandschäden, Schäden an Mietsachen (gedeckt durch die Haftpflichtversicherung des Mieters) etc.

Schadens- und Sanierungsgutachten


Feststellung von Bauwerksschäden, wie z.B. Mauerwerks- und Kellerdurchfeuchtung, Begutachtung von Fassaden, Dächern etc., sowie Erarbeitung von Sanierungslösungen.

Sanierungsbetreuung


Betreuung von Sanierungsleistungen, wie Ausschreibung und Beaufsichtigung der Sanierungsleistungen, z.B. Instandsetzung einer Wohnung nach Brandschaden, Fassaden- und Dachsanierungen etc..

Wertgutachten


Bewertung Ihrer Immobilie, sowie von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Gebäude-Hauptuntersuchung


Regelmäßige Überprüfung von Gebäuden mit Zustandsfeststellung und Planung von notwendigen Erhaltungsmaßnahmen. Eine für Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften wertvolle Hilfe, welche gegenüber dem Einholen von "Angeboten" und "Kostenvoranschlägen" eine unabhängige und objektive Entscheidungshilfe für die kurz-, mittel- und langfristige Bauwerkserhaltung und Budgetierung der Kosten bietet.

 


Mieter:

Abnahme / Übergabegutachten

Begleitung von privaten und gewerblichen Mietern bei der Feststellung des Zustandes der Mietsache anlässlich von Abnahmen bei Mietbeginn oder Mietende. Feststellung und Bewertung von eventuellen, über den normalen Mietgebrauch hinausgehenden, Schäden.

Wohnflächenüberprüfung

Zweifel an der tatsächlichen Wohnfläche der Mietsache? Wir überprüfen die Wohn- / Mietfläche mittels Lasermessgeräten mit großer Genauigkeit.

Schadensgutachten


Sie haben einen Schaden an der Mietsache verursacht und sind sich mit Ihrem Vermieter uneinig über die Regulierungshöhe? Wir helfen Ihnen bei einer objektiven Feststellung der Schadensursache und Schadenshöhe.

Mängel an der Mietsache


Mängel an der Mietsache und der damit verbundene Streitigkeiten über deren Behebung verbunden mit Mietminderungen kommen häufig vor. Eine objektive Tatsachenfeststellung hilft bei der Ausräumung und Beilegung solcher Konflikte.

Pilzschäden

"Hilfe, die Wohnung hat Schimmelpilz!". Nur eine sorgfältige Ursachenforschung hilft, Schimmelpilz zu beseitigen. Zur Diagnose setzen wir Infrarot-Thermometer und zerstörungslos arbeitende Feuchtemessgeräte ein.

 


Wohnungsbaugesellschaft:

Beweissicherung


Feststellung des baulichen Zustands der Nachbargebäude vor Baubeginn. Es kommt immer wieder zu Streitigkeiten wegen Rissbildung in Fassaden, die zurückgeführt werden auf Bauarbeiten an Nachbargebäuden. Eine Beweissicherung vor Beginn der Arbeiten hilft, diese Streitigkeiten zu vermeiden.

Substanzerfassung und technische Objektanalyse von Altbauten

Anfertigung sorgfältiger Analysen von Altbaubeständen als Basis für die sichere Kalkulation von Sanierungsplanungen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer Sonderfachleute.

Optimierung von Baubeschreibungen

Eine technische Optimierung Ihrer Baubeschreibungen hilft Streitigkeiten als Folge einer unklaren, unvollständigen oder mehrdeutigen Baubeschreibung von vorneherein zu vermeiden.

Bautenfortschritts- und Zustandsdokumentation

Viele Kreditinstitute wünschen eine unabhängige Dokumentation des Baufortschritts als Bedingung für Ausschüttung von Finanzierungsraten.
Die Dokumentation von Bauzuständen dient der Sicherung von Beweisen oder zur Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten an der Schnittstelle einzelner Gewerke.

Baubegleitende Kontrolle und Beratung

Eine baubegleitende Kontrolle und Beratung hilft, Ausführungsfehler frühzeitig zu erkennen und Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und den Nachunternehmern gegenzusteuern und auszuräumen.

Objektabnahmen zu Gewährleistungsende

5 Jahre Gewährleistung und dann? Eine Objektbegehung durch einen Sachverständigen schafft Klarheit im Hinblick auf ggf. noch vorhandene Restmängel, offene Restleistungen oder Gewährleistungsmängel.
Die abschließende Bewertung solcher Mängel hilft, einen endgültigen "Schlussstrich" unter das Projekt zu ziehen.

Übergaben / Abnahmen an Mieter/Erwerber

Wir führen die Übergabe von Wohnungen und Objekten an Mieter und Erwerber für Sie oder zusammen mit Ihnen durch. Je nach Objektgröße erstellen wir sofort vor Ort per Notebook unterschriftsreife Abnahmeprotokolle und liefern Ihnen versandfertige Mängelrügen für die einzelnen Gewerke.
Die damit für Sie verbundene Kosten- und Zeitersparnis im administrativen Bereich ist beträchtlich; Mängelrügen können sofort verschickt werden.

Wohn / Nutzflächenaufmaße


Per Lasermessgerät liefern wir Ihnen exakte Wohn- und Nutzflächenaufmaße als Basis für Mietverträge, Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, Durchsetzung von Mehrleistungen.
Die Auswertung kann rein rechnerisch oder aber über CAD erfolgen.

 


Generalunternehmer:

Beweissicherung

Feststellung des baulichen Zustands der Nachbargebäude vor Baubeginn. Es kommt immer wieder zu Streitigkeiten wegen Rissbildung in Fassaden, die zurückgeführt werden auf Bauarbeiten an Nachbargebäuden. Eine Beweissicherung vor Beginn der Arbeiten hilft, diese Streitigkeiten zu vermeiden!

Substanzerfassung und technische Objektanalyse von Altbauten

Anfertigung sorgfältiger Analysen von Altbaubeständen als Basis für die sichere Kalkulation von Renovierungsprojekten, gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer Sonderfachleute.

Optimierung von Baubeschreibungen

Eine technische Optimierung Ihrer Baubeschreibungen hilft, Streitigkeiten als Folge einer unklaren, unvollständigen oder mehrdeutigen Baubeschreibung von vornherein zu vermeiden.

Bautenfortschritts- und Zustandsdokumentation

Viele Kreditinstitute wünschen eine unabhängige Dokumentation des Baufortschritts als Bedingung für die Bezahlung der vereinbarten Abschlagszahlungen. Die Dokumentation von Bauzuständen dient der Sicherung von Beweisen oder zur Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten an der Schnittstelle einzelner Gewerke.

Baubegleitende Kontrolle und Beratung


Eine baubegleitende Kontrolle und Beratung hilft, Ausführungsfehler frühzeitig zu erkennen und Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und den Nachunternehmern gegenzusteuern und auszuräumen.

Objektabnahmen zu Gewährleistungsende


5 Jahre Gewährleistung und dann? Eine Objektbegehung durch einen Sachverständigen schafft Klarheit im Hinblick auf ggf. noch vorhandene Restmängel, offene Restleistungen oder Gewährleistungsmängel.
Die abschließende Bewertung solcher Mängel hilft, einen endgültigen "Schlussstrich" unter das Projekt zu ziehen.

Übergaben / Abnahmen an Mieter/Erwerber


Wir führen die Übergabe von Wohnungen und Objekten an Mieter und Erwerber für Sie oder zusammen mit Ihnen durch. Je nach Objektgröße erstellen wir sofort vor Ort per Notebook unterschriftsreife Abnahmeprotokolle und liefern Ihnen versandfertige Mängelrügen für die einzelnen Gewerke.
Die damit für Sie verbundene Kosten- und Zeitersparnis im administrativen Bereich ist beträchtlich; Mängelrügen können sofort verschickt werden.

Wohn / Nutzflächenaufmaße

Per Lasermessgerät liefern wir Ihnen exakte Wohn- und Nutzflächenaufmaße als Basis für Mietverträge, Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, Durchsetzung von Mehrleistungen.
Die Auswertung kann rein rechnerisch oder aber über CAD erfolgen.

 


Versicherung:

Schadensgutachten


Gutachten über bautechnische Sachverhalte, Schäden
und Fragestellungen:

- Brandschäden
- Wasserschäden
- Haftpflichtschäden

Betreuung von Schadenssanierungen


Begleitende Kontrolle von nach Regulierung z.B. auf zum Nachweis abzurechnenden Sanierungen, Kontrolle der ausgeführten Leistungen und Abrechnungen.

 


Gerichte:

Gerichtsgutachten

Beantwortung der gestellten Beweisfragen im Fachgebiet "Schäden an Gebäuden".

Beweisfeststellung

Sicherung von Mängeln / Schäden, die, bedingt durch den weiteren Baufortschritt, überbaut oder rückgebaut werden müssen.