Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator
Aufgrund der Baustellenverordnung, die seit 1.7.1998 anzuwenden ist, muss der Bauherr bei Planung und Ausführung eines Bauvorhabens Maßnahmen treffen und die Arbeit auf der Baustelle so gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Damit trifft den Bauherrn erstmals eine Mitverantwortung für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle! Die Verantwortung der Unternehmer für die Arbeitssicherheit ihrer Beschäftigten wird davon nicht berührt.
Was hat der Bauherr zu tun?
Der Bauherr kann die Leistungen nach Baustellenverordnung (BaustellV) selbst übernehmen oder er beauftragt einen Dritten, z.B. einen Architekten, diese Leistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
Die wesentlichen Leistungen nach Baustellenverordnung
Es muss ein geeigneter Koordinator bestellt werden und ein SIGEPLAN (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) mit den anzuwendenden Arbeitsschutzmaßnahmen vor Einrichtung der Baustelle erstellt werden.
Informationen
Wir informieren Sie gerne über die Anforderungen der Baustellenverordnung. Ebenso informieren die Bauberufsgenossenschaften und, als in Bayern zuständige Behörde, die jeweiligen Gewerbeaufsichtsämter.